Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung (DüV) einfach und schnell rechnen (lassen)
Ob Herbstbedarfsermittlung oder volle Düngebedarfsermittlung im Frühjahr – wir machen das für Sie!
Durch die neue Düngeverordnung muss quasi jeder Betrieb eine Düngebedarfsermittlung erstellen und die tatsächlich ausgebrachte Menge am Jahresende darf i.d.R. nicht über diesem Wert liegen. Durch die Roten Gebiete wird der Spielraum immer enger. Auch N-Nachlieferungen und verschiedene andere Werte haben sich gegenüber dem letzten Jahr geändert.
Sprechen Sie uns an und wir erstellen die Düngebedarfsermittlung für Sie – nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes.
Rote und Gelbe Gebiete, Schläge und mehr aus dem Agrarantrag
Anbauplan
Vor- und Zwischenkulturen, N-Nachlieferung…
Bodenuntersuchungen
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