Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung (DüV) einfach und schnell rechnen (lassen)

Ob Herbstbedarfsermittlung oder volle Düngebedarfsermittlung im Frühjahr – wir machen das für Sie!

Durch die neue Düngeverordnung muss quasi jeder Betrieb eine Düngebedarfsermittlung erstellen und die tatsächlich ausgebrachte Menge am Jahresende darf i.d.R. nicht über diesem Wert liegen. Durch die Roten Gebiete wird der Spielraum immer enger. Auch N-Nachlieferungen und verschiedene andere Werte haben sich gegenüber dem letzten Jahr geändert.

Sprechen Sie uns an und wir erstellen die Düngebedarfsermittlung für Sie – nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes.

Rote und Gelbe Gebiete, Schläge und mehr aus dem Agrarantrag

Wir importieren Ihre Flächen aus dem jeweiligen Agrarantrag und berechnen den Abschlag für Rote Gebiete oder ermitteln gemeinsam, ob für Ihren Betrieb eine Ausnahme gilt.

Anbauplan

Wir gehen Ihren Anbauplan durch und ermitteln die Nährstoffbedarfe u.A. aus der Ertragserwartung, den Ernteresten oder Rohproteingehalten.

Vor- und Zwischenkulturen, N-Nachlieferung…

Wir berechnen die Effekte Ihrer Fruchtfolge und Düngung der letzten Jahre, um den Bedarf für dieses Jahr zu ermitteln.

Bodenuntersuchungen

Aus den Bodenarten, Nmin Werten und Versorgungsstufen ermitteln wir dann den Düngebedarf – besonders für P2O5. Bodenproben können wir vom Labor einlesen.

Düngebedarfsermittlung vom Berater rechnen lassen

Die Plantivo Berater berechnen die Düngebedarfsermittlung für Sie – rechtssicher nach allen Vorgaben in Ihrem Bundesland. Wir brauchen nur ein paar Grundangaben zu Anbau und Düngung von Ihnen. Den Rest übernehmen wir!

Rufen Sie uns an: 06752-720619

Düngebedarfsermittlung selbst rechnen? Nutzen Sie die Plantivo Ackerschlagkartei