Die neue Düngeverordnung (DüV)
Was gilt im Erntejahr 2022? Wann, wo und vieviel darf ich düngen? Wo spart eine Ackerschlagkartei Aufwand und wer hilft mir bei der Berechnung?
Die neue Düngeverordnung (DüV) leicht erklärt
„Rote Gebiete“, Düngebedarfsermittlung, Gewässerabstand, 2-Tage Frist zur Dokumentation…
Die verschärfte Düngeverordnung gilt mittlerweile für alle Betriebe, die Stickstoff und Phosphor düngen, besonders wenn organische Wirtschaftsdünger im Spiel sind. Bereiten Sie sich jetzt vor und vermeiden Sie hohe Strafen. Wir helfen dabei, alle nötigen Regeln einzuhalten, die Düngebedarfsermittlung zu erstellen und rechtssicher zu dokumentieren.
Fehler vermeiden mit der Plantivo Ackerschlagkartei
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Mehr InformationenDüngebedarfsermittlung vor der ersten Düngung Pflicht
Ackerschlagkartei oder vom Berater rechnen lassen?
Plantivo bietet beide Optionen
Option A: Eine einfache Ackerschlagkartei nutzen
Mit der Plantivo Schlagkartei selbst rechnen
Die Obergrenze für Stickstoff (N) und Phosphor (P2O5) berechnet die Ackerschlagkartei von Plantivo schnell und einfach. Im Jahresverlauf warnt Sie das Programm, wenn Sie mit der tatsächlichen Düngung in den roten Bereich kommen.
Option B: Düngebedarfsermittlung rechnen lassen
Der Plantivo Buchungsservice rechnet für Sie
Unsere landwirtschaftlichen Berater kennen alle Regeln auf Bundes- und Landesebene. Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie persönlich – auch abends und am Wochenende. Den Service bieten wir auch Betrieben an, die noch nicht die Plantivo Schlagkartei nutzen.
Verlängerte Sperrfristen für Düngung
Die neue Düngeverordnung ist strenger
Achtung bei der Herbstdüngung, Roten Gebieten und Frost!
- Herbstdüngung auf Ackerland i.W. nur noch bei Winterraps, Wintergerste, Zwischenfrüchten, Feldfutter – Aussaattermine beachten
- Ausbringungsverbot, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist
- Die spezielle Regelung zur Aufbringung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln auf gefrorenen Boden entfällt.
- Flüssige, tierische Wirtschaftsdünger im Gemüsebau als Kopfdüngung verboten (Ausnahme: 12 Wochen bis zur Ernte)
- Obergrenzen ab dem 1. September bzw. nach der Ernte
- Grünland: max. 80 kg N/ha mit flüssigen organischen Düngemitteln
- Ackerland: max. 30 kg Ammonium-N oder 60 kg Gesamt N
Bei Roten Gebieten:
- Verbot der Herbstdüngung von Winterraps, Zwischenfrüchten ohne Futternutzung und Wintergerste
- Ab September dürfen nicht mehr als 60 kg N/ha mit flüssigen organischen Düngemitteln auf Grünland aufgebracht werden.
Abstandsauflagen nach neuer Düngeverordnung
Gewässerabstände bei Hangneigung beachten!
Je nach Hangneigung und Gewässerabstand regelt die DüV Düngeverbote bzw. Mindestabstände und Höchstgrenzen der Düngermenge. In „eutrophierten Gebieten“ gelten zusätzliche Verschärfungen. Ab einer Hangneigung von 5% ist ein ganzjährig begrünter Gewässerrandstreifen anzulegen. Einzelgaben auf unbestelltem Acker sind eingeschränkt und müssen sofort eingearbeitet werden.
Weitere Regeln zusammengefasst
Rote Gebiete
Schärfere Regelungen in besonders mit Nitrat belasteten „roten Gebieten“.
- 20% Abschlag beim Düngebedarf für Flächen, die ein Betrieb in roten Gebieten bewirtschaftet
- Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg bzw. 130 kg org. N je ha
- Einzelne Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe
- Verlängerte Sperrfristen für Gülle und Mist (1. Okt. bis 31. Jan. für Grünland; 1. Nov. bis 31. Jan. für Festmist und Kompost)
Stoffstrombilanz
Die Stoffstrombilanz wird schrittweise für alle verpflichtend und an die neue Düngeverordnung angepasst. Mit der Plantivo Stoffstrombilanz sind Sie vorbereitet. Sie füllt sich automatisch aus der Schlagkartei und Ihren Lieferscheinen.
- Schon seit 2018 verpflichtend bei mehr als 50 GV bzw. mehr als 30ha und >2,5 GV/ha, sowie Betriebe, die mehr als 750kg N als Wirtschaftsdünger aufnehmen. Bald für alle Ackerbaubetriebe relevant.
- Beachten Sie die Fristen: 31. März für die ersten Zu- und Abgänge im Kalenderjahr (dann kontinuierlich)
Schlagbezogene Düngeplanung
- Mit Plantivo entsteht die Düngeplanung automatisch aus Ihrer Ackerschlagkartei – ohne Doppelarbeit auf Knopfdruck!
- Es fließen z.B. die organische Düngung aus dem Vorjahr, Ihre Bodenproben, der Anbauplan inkl. Zwischenfrüchte und Ernteerträge Ihres Betriebes automatisch mit ein.
Nährstoffvergleich
- Der Nährstoffvergleich wird durch eine verpflichtende Schlag-genaue Düngemittel-Aufzeichnung ersetzt.
- Die Aufzeichnung muss immer aktuell sein. Nutzen Sie dafür die Plantivo Smartphone und Tablet App!